Risikohinweise für unternehmerische Beteiligungen

Aktienmarkt Darstellung in Form von Bull&Bear

Unternehmerische Beteiligungen bieten sicherlich besondere Vorteile und Renditechancen. Doch neben diesen Pluspunkten für eine Entscheidungsfindung bestehen auch bestimmte Risiken und wie bei allen anderen Geldanlagen auch Nachteile, die in eine Anlageentscheidung einfließen sollten.

Folgende Punkte sollten bei einer unternehmerischen Beteiligung geprüft werden. Auf match4capital können potenzielle Investoren zu den auf dem Portal präsentierten Gesellschaften direkt Kontakt aufnehmen und sich in Webinaren, persönlichen Gesprächen, oder Liveveranstaltungen über die Rahmenbedingungen, die Vision und die damit im Zusammenhang stehenden Perspektiven informieren.

Eventuell langfristige Kapitalbindung

Über unternehmerische Beteiligungen investierte Gelder sind womöglich langfristig gebunden, da ein Verkauf von Anteilen nicht garantiert werden kann. Ein privater Verkauf von Anteilen ist oftmals nur auf dem sogenannten Zweitmarkt möglich. Der Verkauf an Dritte kann sogar in manchen Fällen durch den Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen sein. Sollten die vom Investor gewählte Gesellschaft jedoch einen Börsengang (IPO),eine Tokenisierung (ICO) oder den Verkauf an einen übernehmenden Kozern anstreben, kann die Liquidität auch kurzfristig wieder vorhanden sein.

Keine Einlagensicherung

Bei einer unternehmerischen Beteiligung wird der Anleger im gesetzlichen Sinn faktisch selbst als Unternehmer tätig. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Unternehmer deshalb selbst die Chancen und Risiken der unternehmerischen Entwicklung beurteilen kann und deshalb keine Einlagensicherung, wie zum Beispiel bei festverzinslichen Bankeinlagen gesetzlich vorgeschrieben, notwendig ist. Bei einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens kann, wie bei jeder anderen unternehmerischen Tätigkeit auch, das Risiko von Verlusten bis hin zum kompletten Ausfall der investierten Summe bestehen. Der Nachteil eines möglichen Totalverlustes gilt grundsätzlich für jede unternehmerische Tätigkeit, egal in welcher Form.

Womöglich keine oder minimale Mitbestimmung

Je nach Anlageform kann in einer unternehmerischen Beteiligung ein Stimmrecht oder nur ein Bezugsrecht vorhanden sein. Doch auch bei einer stimmrechtrelevanten Beteiligungsart kann die einzelne Einflussnahme des Investors durch die eigene Beteiligungsquote stark reduziert sein. Aus diesem Grund ist es sicher vor einer Investitionsentscheidung wichtig, sich von den handelnden Personen einen eigenen Eindruck zu machen. Durch Einladungen zu den Investorenwebinaren der auf der match4capital präsentierten Gesellschaften hat ein potenzieller Investor die einfache Möglichkeit, die handelnden Personen kennen zu lernen.

Das match4capital Fazit

Generell empfiehlt macht4capital, nur Gelder in unternehmerische Beteiligungen zu investieren, deren Totalausfall oder langfristige Bindung man durchaus akzeptieren kann. Durch die Darstellung meherer Kapitalgesellschaften und Beteiligungsmodelle ist es einem Investor leichter möglich, das von ihm geplante Risikoinvestment auf mehrere Gesellschaften aufzuteilen, um damit eine gewisse Risikostreuung zu haben.

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